Glass-Automobile
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Über uns

2012 → Automobilfachmann
2015 → Automobilmechatroniker
2018 → Diagnosetechniker Audi
2025 → Werkstatteröffnung
Glass-Automobile steht für höchste Qualität, Präzision und Zuverlässigkeit.

Kontakt

📍 Google Maps Lage:

📞 +41 79 938 67 53

📧 info@glass-automobile.ch

WhatsApp Termin

📍 Adresse: Rheinstrasse 74 (Tor 34), 4323 Wallbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hinweis: Diese AGB gelten für die Dienstleistungen von Glass-Automobile.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Glass-Automobile, Rheinstrasse 74 (Tor 34), 4323 Wallbach (nachfolgend «Werkstatt»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für sämtliche Reparatur-, Service-, Wartungs-, Diagnose-, Tuning-, Reifen-, Zubehör-, Autoglas- und weiteren Werkstattleistungen.

2. Auftrag und Kostenvoranschlag

Der Auftrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Erforderliche Zusatzarbeiten, die bei der Ausführung erkennbar werden, dürfen nach Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Massgebend sind die vereinbarten Preise beziehungsweise der tatsächlich angefallene Material- und Arbeitsaufwand. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bei Fahrzeugübernahme ohne Abzug fällig. Die Rechnung kann dem Kunden direkt vor Ort ausgehändigt oder elektronisch per E-Mail oder WhatsApp zugestellt werden. Die Werkstatt ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

Werden vereinbarte Zahlungsfristen nicht eingehalten, wird ab dem ersten Tag nach Fälligkeit eine Mahngebühr von CHF 25.– erhoben. Der offene Rechnungsbetrag inklusive Mahngebühr ist innerhalb der in der Mahnung angegebenen Frist zu begleichen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung, kann eine zweite Mahnung mit einer zusätzlichen Mahngebühr von CHF 50.– erhoben werden. Werden auch der offene Betrag sowie die angefallenen Mahngebühren innerhalb der gesetzten Frist nicht vollständig beglichen, ist die Werkstatt berechtigt, die Forderung auf dem rechtlich zulässigen Weg, insbesondere mittels Betreibung, geltend zu machen. Zusätzliche gesetzlich zulässige Kosten und Gebühren bleiben vorbehalten.

4. Fahrzeugübernahme und Abholung

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung zeitnah abzuholen. Für nicht abgeholte Fahrzeuge können nach vorgängiger Information angemessene Stand- oder Unterstellkosten verrechnet werden.

5. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Von der Werkstatt gelieferte Ersatzteile und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Werkstatt kann im gesetzlich zulässigen Umfang ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug geltend machen, bis fällige Forderungen aus dem Auftrag beglichen sind.

6. Ersatzteile und Altteile

Die Werkstatt darf geeignete Original-, Originalersatz- oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ausgebaute Altteile werden entsorgt, sofern der Kunde nicht vor Abschluss der Arbeiten ausdrücklich deren Herausgabe verlangt.

7. Termine und Verzug

Vereinbarte Termine und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin zugesichert wurde. Verzögerungen, die beispielsweise durch Lieferengpässe, zusätzliche notwendige Arbeiten oder andere nicht von der Werkstatt zu vertretende Umstände entstehen, berechtigen den Kunden nicht automatisch zu Schadenersatz.

8. Haftung

Haftung ▪ Der Garagenbetrieb übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Lieferverzug (wie z.B. Ersatzwagenkosten für Endkunden) sowie jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen des Garagenbetriebes sei dies vertraglich oder ausservertraglich ist demnach – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Garagenbetriebs resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden. Unabhängig von einem Verschulden des Garagenbetriebes bleibt eine etwaige Haftung des Garagenbetriebes bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt. Die Haftung in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch den Garagenbetrieb zu vertreten sind, sowie bei behördlichen Anordnungen ist ausgeschlossen. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertsachen jeglicher Art oder Dokumenten (z.B. Geschäftsunterlagen) im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.

9. Persönliche Gegenstände im Fahrzeug

Der Kunde ist dafür verantwortlich, persönliche Gegenstände und Wertsachen vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen. Für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände haftet die Werkstatt nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

10. Probefahrten und Fahrzeugnutzung

Der Kunde ermächtigt die Werkstatt, das Fahrzeug im erforderlichen Umfang auf dem Werkstattgelände und im öffentlichen Verkehr zu bewegen sowie notwendige Probe- und Kontrollfahrten durchzuführen. Dies erfolgt ausschliesslich, soweit es für Diagnose, Reparatur, Prüfung oder Qualitätskontrolle erforderlich ist.

11. Tuning und Zubehör

Bei Tuning- und Zubehörarbeiten ist der Kunde dafür verantwortlich, die rechtlichen Zulässigkeits- und Eintragungspflichten zu beachten, soweit diese nicht ausdrücklich als Bestandteil des Auftrags von der Werkstatt übernommen werden. Kosten für nachträgliche behördliche Prüfungen, Eintragungen oder Anpassungen sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

12. Reifen und Räder

Der Kunde ist für die rechtzeitige Information über besondere Anforderungen an Reifen, Räder, Reifendruckkontrollsysteme und Freigaben verantwortlich. Die Werkstatt haftet nicht für Schäden oder Folgen, die auf falsche, unvollständige oder fehlende Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

13. Gewährleistung und Mängel

Gewährleistung / Garantie ▪ Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Mängel hat der Kunde beim ausführenden Garagenbetrieb spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen und damit geltend zu machen, bei versteckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten desbetreffenden Mangels. In jedem Fall ist die Mängelrüge auf ausgeführte Arbeiten nach zwei Jahren verjährt. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten des Garagenbetriebes als genehmigt,sind damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Die gesetzliche Gewährleistung wird in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen.Betreffend Sachmängel gilt ausschliesslich die Garantie des Herstellers. Soweit ein fristgerecht gerügter Mangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen des Garagenbetriebes zurückzuführen ist, steht dem Garagenbetrieb ein Nachbesserungsrecht zu. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, der Garagenbetrieb ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten.

14. Datenschutz

Datenschutz ▪ Soweit erforderlich werden Ihre personenbezogenen Daten sowie Fahrzeug- und Reparaturinformationen (z.B. Fahrzeugidentifikationsnummer, technische Fahrzeug- und Werkstattdaten) zur Erfüllung dieses Auftrages oder gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten wie der Glass-Automobile, des Herstellers und/oder durch uns oder durch die vorgenannten Dritten autorisierte Partner/Dienstleister verarbeitet. Ihre Daten werden zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Abwicklung von Garantie, Materialbestellung, Serviceeinträge, technische Massnahmen, der Kundenbetreuung, der Verbesserung der Produktqualität sowie der Führung einer Buchhaltungssoftware. Falls Sie uns Ihr Einverständnis gegeben haben, verwenden wir Ihre Daten zudem auch zu Marketingzwecken. Bitte beachten Sie, dass das Nicht-Erteilen der Einwilligung keinen Widerruf von anderen Einwilligungen darstellt, die Sie uns allenfalls zu einem früheren Zeitpunkt bereits erteilt haben. Die Kontaktinformationen für den Widerruf und weitere Bestimmungen zum Datenschutz, die auf diesen Vertrag Anwendung finden, sind beim Garagenbetrieb verfügbar auf dessen Webseite und auf www.glass-automobile.ch einsehbar.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Glass-Automobile und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Glass-Automobile in Wallbach, AG. Glass-Automobile behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt..

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB ist auf dieser Website veröffentlicht.

Stand: August 2026

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